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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1.    Geltungsbereich


1.1.  Die AGB gelten für alle Trainings und Veranstaltungen von Jumaluna-Hundetraining

1.2. Eventuell getroffene Individualvereinbarungen haben Vorrang vor den AGB.


2.    Gegenstand  der Leistungen


2.1. Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung von Einzeltrainings, Gruppenkursen, offenen Gruppen/Treffs, Social-Walks,

Mantrailing und Workshops für Menschen mit Hund.

2.2. Jumaluna-Hundetraining übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines

bestimmten Ausbildungsziels. Ein Trainingserfolg hängt in erheblichem 

Maße von der konsequenten und korrekten Umsetzung der 

Trainingsvorschläge im Anschluss an das gebuchte Training ab.


3.    Vertragsabschluss


3.1. Grundlage des Trainingsangebotes ist die auf der Website dargestellten Leistungsbeschreibung. Die Inhalte des jeweiligen Trainings können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
3.2. Für Buchungen die telefonisch, mündlich oder per Email erfolgen gilt Folgendes: Durch die Buchung bietet der*die Kund*in Jumaluna-Hundetraining den Abschluss eines Vertrags für ein bestimmtes Trainingsangebot verbindlich an

3.3. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme des Vertragsangebotes zustande. Mit der Annahme, die telefonisch, per E-Mail oder per Post erfolgen kann, erhält der*die Kund*in die für das gebuchte Training erforderlichen Informationen.

3.4 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei Jumaluna-Hundetraining berücksichtigt. Ist die ausgeschriebene maximale Teilnehmerzahl erreicht, ist eine Teilnahme nicht möglich.

 

4.    Absage von Trainings bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahlund höherer Gewalt

4.1 Sofern eine in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird, ist Jumaluna-Hundetraining berechtigt; das Training kurzfristig abzusagen. Kunden, die das Training bereits gebucht haben werden telefonisch oder per E-Mail über den Ausfall informiert. Eventuell bereits geleistete Teilnnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet.

4.2 Muss ein Training aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Streik, Pandemien, Naturkatastrophen, behördlicher Anordnung o.ä.) abgesagt werden, kann der*die Kund*in wählen, ob ihm*ihr die Teilnehmergebühr (ggf. anteilig) erstattet oder für einen Ersatztermin gutgeschrieben werden soll. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen, wird die Teilnehmer*innengebühr (ggf. anteilig) erstattet.    

4.3 Jumaluna-Hundetraining behält sich vor, wetterbedingt Kursstunden abzusagen. Dies gilt insbesonders dann, wenn es sich um tierschutzrelevante Temperaturen handelt. 

Von Jumaluna-Hundetraining abgesagte Trainings werden nachgeholt. Findet sich kein geeigneter Termin wird die evtl. bereits bezahlte Teilnehmergebühr (bei Kursen anteilig) erstattet.

 

5.    Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1 Die Absage gebuchter Trainings muss bis mind. 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Diese kann telefonisch, per Whatsapp oder per Email erfolgen. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Trainingseinheit berechnet.

5.2 Der*die Kunde erklärt, dass er über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt, welche vor der ersten Trainingsstunde vorzulegen ist.

5.3 Der*die Kund*in erklärt seinen Hund steuerlich gemeldet zu haben und verpflichtet sich, die aktuelle Hundesteuermarke während des gebuchten Trainings mitzuführen.

5.4 Der*die Kund*in erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Tollwut verfügt. Bei Welpen ist ein altersgemäßer Impfschutz nachzuweisen.

5.5 Der Heimtierausweis/Impfausweis ist bei Gruppen-Trainings/Social-Walks vor der ersten Trainingsstunde zwingend vorzulegen.

5.6 Der*die Kund*in ist verpflichtet, Jumaluna-Hundetraining vor Beginn der Trainingsstunde über Krankheiten, körperliche Einschränkungen wie z.B. HD, ED, Arthrose etc., eine Läufigkeit der Hündin sowie über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über erhöhtes Aggressionspotential
gegenüber Mensch und/oder Tier sowie Angstverhalten des Hundes zu informieren. Jumaluna-Hundetraining ist berechtigt, den Hund in diesen Fällen von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

5.7 Die Aufnahme und Einteilung eines Hundes in eine Gruppe/ in ein Training erfolgt ausschließlich durch Jumaluna-Hundetraining. Die Trainerin (von Jumaluna-Hundetraining) ist jederzeit berechtigt einen Hund bei Unverträglichkeit mit einem anderen Hund, Überforderung oder Unwohlsein des Hundes, o.ä. in eine andere Gruppe einzuteilen/ vom Gruppentraining auszuschließen und ggf. ein Einzeltraining vorzuschlagen. 

5.8 Belohnungen (Futter, Spielzeug, Zergel etc.) dürfen ausschließlich dem eigenen Hund gegeben werden. Hierbei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Hunden zu achten.

5.9. Der*die Kund*in ist verpflichtet, den Weisungen von Jumaluna-Hundetraining Folge zu leisten.

5.10.  Der*die Kund*in trägt auch während der Teilnahme an von Jumaluna-Hundetraining organisierten Trainings und Veranstaltungen die Verantwortung für sich und seinen Hund.

5.11.  Der*die Kund*in ist verpflichtet seinen Hund während des gebuchten Trainings an der Leine zu führen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer, Personen und Hunde vermieden wird.

5.12. Der*die Kund*in ist verpflichtet den abgesetzten Kot seines Hundes aufzunehmen und bis zur nächsten öffentlichen Entsorgungsmöglichkeit mitzunehmen.

5.13. Der*die Kundin verpflichtet sich tierschutzkonform nach den Grundsätzen von TsD zu trainieren. Die Grundsätze können unter https://www.trainieren-statt-dominieren.de/wie-tsd-trainiert jederzeit eingesehen werden. 

5.14. Bei Bedarf werden die gespeicherten Daten wie Name, Adresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Angaben zum Hund und/ oder Kopie des Impfausweises an das Veterinäramt oder einen Tierarzt weitergeleitet. 

Ich behalte mir das Recht vor Informationen über tierschutzwidriges Verhalten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung an unsere Berufskollegen und, falls notwendig, auch an das Veterinäramt weiterzugeben. Hierbei steht der Schutz des Hundes im Vordergrund. Ihre Einwilligung über die Weitergabe der Daten an die oben genannten Dritten erteilen Sie uns mit dem Eingehen der Geschäftsbeziehung, bzw. dem Unterzeichnen der Formulare über die Geschäftsbeziehung.

6.    Zahlungsmodalitäten

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung spätestens jedoch vor der ersten Kursstunde in voller Höhe zu begleichen.

6.2 Kommt der*die Kund*in in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

6.3 Befindet sich der*die Kund*in im Zahlungsverzug ist Jumaluna-Hundetraining berechtigt, den Kunden von der (weiteren) Kursteilnahme auszuschließen. Eine Buchung weiterer Trainingsangebote ist bis zum Ausgleich der offenen Rechnung nicht möglich.   6.4 Verspätungen des*der Kund*in gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

 

7.    Preise

7.1 Es gelten die jeweils zum Vertragsabschluss ausgeschriebenen Preise einschließlich Fahrtkosten. Die aktuellen Preise können unter www.jumaluna-hundetraining.de eingesehen werden.
 

8.    Veröffentlichung von Fotos

8.1 Der*die Kund*in erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Film- und Fotoaufnahmen, die vom Teilnehmer, etwaigen Begleitpersonen und/ oder seinem Hund während Trainingsstunden und Veranstaltungen von Jumaluna-Hundetraining erstellt werden, auf der Homepage von Jumaluna-Hundetraining, auf deren SocialMedia-Seiten und für Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen.

9.    Urheberrechte

9.1 Eine Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien und Handouts sowie eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Genehmigung von Jumaluna-Hundetraining nicht erlaubt.
 

10.   Datenschutz

10.1 Jumaluna-Hundetraining verarbeitet die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten der Kund*innen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Nähere Angaben finden Sie in der
Datenschutzerklärung.

10.2 Die persönlichen Daten unserer Kund*innen werden vertraulich behandelt und nur dann offengelegt, wenn gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung gegenüber z.B. Behörden verpflichten.


Stand: 18.12.2023

Weitere formelle Hinweise findest du unter:

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